AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand April 2009
I.
Alle Vertragsabschlüsse, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Fa. Systemhaus Essig GmbH und dem Käufer erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur im Fall einer schriftlichen Bestätigung durch Fa. Systemhaus Essig GmbH.
II. Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote sind im Hinblick auf Preise, Lieferungsbedingungen und sonstige Inhalte freibleibend, soweit zwischen den Parteien keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Dies gilt auch für produktbeschreibende Angaben (z. B. Gewichts-, Leistungs-, Verbrauchsdaten) sowie für Angaben zur Verwendbarkeit von Geräten für neue Technologien. Abweichungen von produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt, sofern sie geringfügig sind bzw. innerhalb der technischen Toleranzgrenze liegen. Ebenso gelten als genehmigt, Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.
2. Das Angebot des Käufers bedarf zur rechtswirksamen Annahme einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Fa. Systemhaus Essig GmbH. Der Käufer ist 2 Wochen an sein Angebot gebunden. Erfolgt binnen einem Monat nach Eingang bei Fa. Systemhaus Essig GmbH keine Ablehnung, gilt die Auftragsbestätigung als erteilt. Bei sofortiger Lieferung kann die Auftragsbestätigung durch Rechnungstellung ersetzt werden.
3. An speziell für den Käufer ausgearbeitete Angebote hält sich Fa. Systemhaus Essig GmbH 1 Monat lang gebunden. Der Käufer seinerseits hat innerhalb dieser Frist schriftlich zu erklären, ob er das Angebot annimmt. Unterlässt er dies, gilt das Angebot als nicht angenommen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum des Angebots der Fa. Systemhaus Essig GmbH.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot der Fa. Systemhaus Essig GmbH. Sämtliche Preise verstehen sich ab Geschäftssitz der Fa. Systemhaus Essig GmbH einschließlich der handelsüblichen Produktverpackung, zzgl. der Umsatzsteuer, ohne Installation oder sonstige Dienstleistungen.
2. Zahlungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung/Teilrechnung ohne jeglichen Abzug zu leisten, es sei denn, dass schriftlich andere Zahlungsbedingungen oder ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurden. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegen genommen.
3. Bei Neukunden (Käufern) behält sich Fa. Systemhaus Essig GmbH vor, Vorauskasse zu verlangen. Dies gilt auch für Käufer, die unter Überschreitung des Zahlungsziels gezahlt haben.
4. Der Käufer kann wegen Gegenforderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, er kann gegenüber Ansprüchen der Fa. Systemhaus Essig GmbH nur aufrechnen, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.Treten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit des Käufers ein, hat er seine Zahlungen eingestellt, werden beim Käufer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet bzw. mangels Masse nicht eröffnet, werden etwaige Zahlungsvereinbarungen hinfällig. Bei getroffenen Stundungsvereinbarungen ist Fa. Systemhaus Essig GmbH zum Widerruf berechtigt. Fa. Systemhaus Essig GmbH kann dann sofortige Erfüllung oder nach Mahnung Schadensersatz nach Maßgabe Ziff. IV dieser AGB verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Kosten aus Zahlungsverzug jeglicher Art (z.B. Scheckproteste, Verzugszinsen) hat der Käufer zu tragen.
IV. Annahmeverzug, Rücktritt, Schadenspauschalierung
Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder ist Fa. Systemhaus Essig GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz aus Verzug zu verlangen und macht sie von diesem Recht Gebrauch, beträgt der Schadensersatz 20% vom Kaufpreis der Lieferung. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Fa. Systemhaus Essig GmbH einen wesentlich höheren oder der Käufer einen wesentlich niedrigeren Schaden nachweist.
V. Lieferung und Lieferfristen
1. Fa. Systemhaus Essig GmbH ist auch zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.
2. Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Lieferungs-/Leistungsfristen sind Zirka-Zeiten, sofern nicht zwischen den Parteien ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart wurde.
a) Verhindern höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, oder sonstige Ereignisse, die Fa. Systemhaus Essig GmbH trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann – gleich ob sie in ihrem Betrieb oder bei einem Lieferanten eintreten – wie Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Rohmaterialbeschaffung, Energiemangel, behördliche Maßnahmen, nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung, die Erfüllung der Liefer- und Leistungspflicht, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise. Ist durch Umstände der vorgenannten Art Lieferung oder Leistung unmöglich oder für Fa. Systemhaus Essig GmbH unzumutbar, werden beide Parteien von der Verpflichtung zur Leistung frei.
b) Ist die Lieferung/Leistung aus von Fa. Systemhaus Essig GmbH verschuldeten Gründen nicht möglich, ist diese berechtigt, die Lieferung innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist nachzuholen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
c) Fa. Systemhaus Essig GmbH hat den Käufer unverzüglich über die Nicht- oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Lieferung/ Leistung zu unterrichten.
Werden die Parteien im Sinne vorstehend Ziff. 2 a) von der Leistung frei oder macht der Käufer von seinem Rücktrittsrecht im Sinne vorstehend Ziff. 2 b) Gebrauch, sind etwa erbrachte Vorausleistungen gegenseitig zurück zu gewähren.
Fa. Systemhaus Essig GmbH ist in jedem Fall verschuldeten Lieferverzugs der Nachweis gestattet, dass ein Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
3. Fa. Systemhaus Essig GmbH ist berechtigt, dem Käufer etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
4. Zur Durchführung von Datensicherungsvorgängen oder zur Überprüfung von Datensicherungen gleich welcher Art, ist Fa. Systemhaus Essig GmbH nicht verpflichtet. Falls die Erbringung derartiger Leistungen gewünscht wird, bleibt dies einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.
VI. Gefahrübergang, Versand
1. Ist der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung den Geschäftssitz der Fa. Systemhaus Essig GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen auf seine Rechnung versichert.
3. Die Kosten für Versendung, Transport oder Spezialverpackung trägt der Käufer. Soweit keine besondere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bleibt die Art der Verpackung und des Transports dem Ermessen der Fa. Systemhaus Essig GmbH überlassen.
4. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr zufälliger Verschlechterung oder zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Lieferungen der Fa. Systemhaus Essig GmbH erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
2. Ist der Käufer Unternehmer i.S.v.§ 14 BGB geht das Eigentum der Ware erst nach Eingang aller Zahlungen aus laufender Rechnung, nach Einlösung sämtlicher Schecks und bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften auf ihn über.
3. Bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung der Rechnung oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers ist Fa. Systemhaus Essig GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Für die Abnutzung der Ware wird der handelsübliche Wertminderungssatz angerechnet. Der Käufer hat die Ware zur Verfügung zu stellen, sie bis zur Abholung unentgeltlich zu verwahren und sie unter Versicherungsschutz zu halten.
Sollte die Vorbehaltsware wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes als Einrichtung, Anlage, Netzwerk und dgl. sein, hat der Käufer auf seine Kosten die Demontage und den Abtransport durch Fa. Systemhaus Essig GmbH zu gestatten.
4.a) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für Fa. Systemhaus Essig GmbH als Herstellerin i.S.v.§ 950 BGB ohne sie zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet oder vermengt, steht Fa. Systemhaus Essig GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermengten Bestand zu im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermengung. Das so entstandene Miteigentumsrecht gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser AGB.
b) Wird Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verarbeitet oder vermengt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer Fa. Systemhaus Essig GmbH Miteigentum im Verhältnis der vorstehend Ziff. 4 a) überträgt und die Sache unentgeltlich für sie verwahrt.
5. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs verfügen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages unzulässig.
6. Ist der Besteller Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, werden dessen Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an Fa. Systemhaus Essig GmbH abgetreten. Diese nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderer, nicht von Fa. Systemhaus Essig GmbH gelieferter Ware veräußert, steht Fa. Systemhaus Essig GmbH an der Abtretung der Anteil an der Forderung aus Weiterveräußerung zu, der dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehalts-ware zum Rechnungswert der Weiterveräußerung entspricht. Bei Weiterveräußerung von Waren, an denen Fa. Systemhaus Essig GmbH Miteigentum gem. vorstehend Ziff. 4 hat, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe der Miteigentumsanteile der Fa. Systemhaus Essig GmbH als vereinbart.
7. Speichert der Käufer Daten der von Fa. Systemhaus Essig GmbH gelieferten eigentumsvorbehaltenen Datenträger, gelten vorstehend Ziff. 4 – 6 entsprechend.
VIII. Mängelrüge
1. Ist der Käufer Unternehmer i.S.v.§ 14 BGB, so ist er nach jeder Lieferung zur Untersuchung und ggf. Mängelrüge entsprechend
§ 377 HGB verpflichtet. Offensichtliche Mängel sind schriftlich innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Ware anzuzeigen.
2. Ist der Besteller Verbraucher i.S.v.§ 13 BGB, hat er offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
IX. Sachmängelhaftung
1. Im Falle eines Mangels gewährt Fa. Systemhaus Essig GmbH in erster Linie Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach ihrer Wahl. Sie ist zur mehrfachen Ersatzlieferung bzw. mehrfachen Nachbesserung berechtigt, solange dies dem Käufer zumutbar ist.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen bleibt unberührt und richtet sich nach Ziff. XII dieser AGB. Vor Einrede der Unzumutbarkeit hat der Käufer jedoch schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Im Fall der Nachbesserung erwirbt Fa. Systemhaus Essig GmbH mit dem Ausbau Eigentum an den ausgebauten Komponenten oder Geräten. Bei Ersatzlieferung wird Fa. Systemhaus Essig GmbH mit Eingang der ausgetauschten Komponenten oder Geräte beim Besteller Eigentümerin der auszutauschenden Komponenten oder Geräte.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur geringfügigen Abweichungen der Oberflächen-Beschaffenheit oder der Farbtöne - auch bei zusammengehörenden Anlagen – soweit der Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden. Ferner bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit, bei gewöhnlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung oder Wartung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter bzw. nicht hinreichender Betriebsmittel oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind sowie bei nicht aufklärbaren Fehlern an der Software. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5. Im Gewährleistungsfall besteht ein Abholservice der Fa. Systemhaus Essig GmbH. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes bei Rücksendung der Ware ohne Inanspruchnahme des Abholservices liegt beim Käufer.
6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung vom Käufer nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Lieferung bereits bei Vertragabschluss.
7. Soweit Fa. Systemhaus Essig GmbH nicht selbst haftet, werden dem Käufer auf Verlangen die Fa. Systemhaus Essig GmbH gegenüber Dritten bestehenden Ansprüche abgetreten.
X. Rechtsmängel
1. Sofern nichts anderes vereinbart, ist Fa. Systemhaus Essig GmbH verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts unter Beachtung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Fa. Systemhaus Essig GmbH erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Käufer berechtigte Ansprüche erhebt, gilt für den Käufer innerhalb der in Ziff. XI bestimmten Frist Folgendes:
Fa. Systemhaus Essig GmbH wird nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass ein Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist ihr dies zur angemessenen Bedingungen nicht möglich, steht dem Besteller das gesetzliche Rücktritts- oder Minderungsrecht zu.
2. Die Pflicht der Fa. Systemhaus Essig GmbH zur Leistung von Schadenersatz richtet sich nach Ziff. XI dieser AGB.
3. Die vorstehend unter Ziff. 1 und 2 genannten Verpflichtungen der Fa. Systemhaus Essig GmbH bestehen nur, soweit der Käufer Fa. Systemhaus Essig GmbH über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Fa. Systemhaus Essig GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Käufer die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
4. Ansprüche des Käufers sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Käufers, durch eine von Systemhaus Essig GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Käufer verändert oder zusammen mit nicht von Fa. Systemhaus Essig GmbH gelieferter Ware eingesetzt wird.
5. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten vorstehend
Ziff. 1 – 4 entsprechend.
XI. Verjährung von Sach- und Rechtsmängeln
1. Ist der Käufer Unternehmer i.S.v.§ 14 BGB, verjähren Sach- und Rechtsmängel in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung bzw. der Abnahme der Ware.
2. Ist der Unternehmer Verbraucher i.S.v.§ 13 BGB verjähren Sach- und Rechtsmängelansprüche in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung bzw. Abnahme der Ware.
XII. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche seitens des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen den Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden oder wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Im Falle höherer Gewalt erlischt jegliche Verpflichtung der Fa. Systemhaus Essig GmbH zur Leistung von Schadensersatz.
XIII. Garantie
Soweit individualvertraglich Garantien gegeben werden stehen dem Käufer im Garantiefall ungeachtet der Vorschriften dieser AGB die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung angegebenen Bedingungen zu.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 75175 Pforzheim, sofern der Käufer Unternehmer i.S.v.§ 14 BGB ist.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Pforzheim. Fa. Systemhaus Essig GmbH ist es gestattet, den Käufer auch an seinem Sitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Uncitral-Kaufrechts.
XV.
Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
XVI. Salvatorische Klausel, Geltung
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Regelung die nach dem Willen der Parteien dem Vertragszweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
2. Vorstehende AGB gelten ab erstmaligem Zugang beim Käufer bzw. ab der Möglichkeit zur Kenntnisnahme durch den Käufer. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.




